Förderprogramm Gemeinde Neftenbach
Die Gemeinde Neftenbach betreibt ein energiepolitisches Förderprogramm, welches sowohl stationäre Batteriespeicheranlagen wie auch die Teilnahme an der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) finanziell unterstützt.
Batteriespeicher
Förderung von stationären Batteriespeichern in Verbindung mit neuen oder bestehenden Photovoltaikanlagen
- Für die Installation einer stationären Batteriespeicheranlage mit mindestens 4 kWh Speicherkapazität beträgt der Beitrag 12.5 % der Kosten für die Errichtung.
- Pro Liegenschaft wird ein maximaler Beitrag von CHF 1'000 ausgerichtet.
- Bei der Anlage handelt es sich um ein marktübliches Serienprodukt.
- Die Anlage wird durch einen zertifizierten Installateur angeschlossen und in Betrieb genommen.
- Der Batteriespeicher wird an eine bestehende oder neue Photovoltaikanlage angeschlossen.
- Die Gemeinde erhält das Recht, diese Anlagen in einer öffentlichen Referenzliste zu dokumentieren.
Vorgehen
Interessierte gehen wie folgt vor:
- Ausfüllen des Gesuchs Battierespeicher
- Zustellung des Gesuchs für den Förderbeitrag zusammen mit einer Kopie der Offerte an die Baukommission, Schulstrasse 3/7, 8413 Neftenbach.
- Prüfung des Antrags durch die Baukommission innert zwei Wochen und allfällige Zusage des Förderbeitrags.
- Nach Ausführung der Anlage schriftliche Mitteilung an das Bausekretariat mit folgenden Beilagen: Schlussrechnung Anlagenbauer, Abnahmeprotokoll, Förderbeitragszusage, Bankverbindung für die Auszahlung (Kontonummer / Einzahlungsschein).
- Überweisung Förderbeitrag innert 30 Tagen.
Schlussbestimmungen
- Ablehnungen von Beitragsgesuchen werden in der Regel schriftlich begründet.
- Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.
- Die Realisierung der Solaranlage muss innerhalb eines Jahres ab Zusage des Förderbeitrages erfolgen. Bei einer späteren Ausführung verfällt der zugesprochene Förderbeitrag.
Teilnahme an der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Förderung der Teilnahme an der LEG
- Beitragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Liegenschaft in der Gemeinde Neftenbach, welche an der durch die Gemeinde unterstützten lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) teilnehmen.
- Förderungswürdig sind Endverbraucher (Abnehmer von Energie),
- Voraussetzung für die Förderung ist die Anmeldung und Teilnahme an der LEG Neftenbach über den zuständigen Energieversorger (EKZ).
- Die Abwicklung der Messung, Zuordnung sowie der energiewirtschaftlichen Abrechnung erfolgt über die EKZ.
- Die Gemeinde richtet für alle innerhalb der LEG bezogenen Energiemengen von innerhalb der LEG produziertem erneuerbarem Strom einen Förderbeitrag von 2 Rp./kWh aus.
- Massgebend für die Berechnung des Förderbeitrages sind die durch die EKZ ausgewiesenen Energiemengen.
- Die Abrechnung über die innerhalb der LEG bezogenen Energiemengen sowie die Förderbeiträge erfolgt direkt durch die EKZ an die Teilnehmenden.
- Die Gemeinde behält sich vor, zur Überprüfung der Förderberechtigung entsprechende Abrechnungsdaten bei der EKZ einzufordern.
- Die Gemeinde erhält das Recht, die Teilnahme an der LEG in geeigneter Form zu dokumentieren und zu veröffentlichen.
Weiterführende Angaben sind im energiepolitischem Förderprogramm oder auf www.energiefranken.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ersichtlich.