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Gemeinde mit Weitsicht
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Abstimmungen und Wahlen


Die nächsten Wahl- und Abstimmungssonntage:

18. Juni 2023
22. Oktober 2023
26. November 2023


18. Juni 2023

Eidgenössische Vorlagen

  • Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD / G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
  • Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)
  • Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
    Kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen die Vorlage ergriffene Referendum zustande kommt. Die Referendumsfrist läuft am 30. März 2023 ab.

Kommunale Vorlage 

  • Erneuerungswahl der ev.-ref. Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 - 2026; 3. Wahlgang

 

Archiv

Zu den Ergebnissen vergangener Abstimmungen

 

Generelle Informationen 

- Wer darf grundsätzlich wählen und abstimmen?
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Wählen und Abstimmen berechtigt.

- Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Stimmrechtsausweis verloren, unvollständig oder beschädigt erhalten habe? 
Bitte nehmen Sie Kontakt zur Einwohnerkontrolle auf.

- Wie übe ich mein briefliches Stimmrecht aus?
Unterschreiben Sie den per Post zugestellten Stimmrechtsausweis. Legen Sie die eigenhändig und handschriftlich ausgefüllten Wahl- und/oder Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert (Zustellkuvert). Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis um 10.00 Uhr am Wahl- und Abstimmungssonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können auch den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 3/7, benützen.

- Wie kann ich persönlich wählen und abstimmen?
Unterschreiben Sie den per Post zugestellten Stimmrechtsausweis. Nehmen Sie diesen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn am Schalter der Gemeindeverwaltung ab. Legen Sie die eigenhändig und handschriftlich ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne ein. Das persönliche Stimmrecht können Sie sowohl vorzeitig (während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung) oder auch direkt am Wahlsonntag zwischen 8.30 und 10.00 Uhr ausüben. 

- Wie heisst die offizielle Mobile-Applikation (App), welche mir Informationen zu den Wahlen und Abstimmungen liefert?
Die App «VoteInfo» informiert Sie über die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen (Download Android-Geräte / Download für Apple-Geräte).