Aufgaben
- Die Baukommission ist die örtliche Baupolizeibehörde im Sinne des Planungs- und Baugesetzes und handhabt die kommunale Bau- und Zonenordnung (Art. 30 bis 32 Gemeindeordnung)
- Sie prüft die Baugesuche und erstellt die Baurechtsentscheide
- In Belangen der Richt- und Nutzungsplanung ist sie vorberatendes Organ des Gemeindererates
- Sie ist ausserdem zuständig in Fragen der Feuerpolizei und des Heimatschutzes
- Die Planungskommission ist für die Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat bei bereichsübergreifenden Geschäften (Hochbau, Tiefbau, Werke und Verkehr) zuständig.
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