Wahlanordnung für die Erneuerungswahl Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2021 - 2027
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungwahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf 7. März 2021 festgesetzt.
Die Erneuerungswahl erfolgt nach den Vorschriften des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung. Gehen für das Amt nicht mehr Wahlvorschläge als freie Plätze ein, erfolgt die Wahl im stillen Verfahren, andernfalls wird am 7. März 2021 an der Urne gewählt.
Die nächsten Termine sind:
02.10.2020: Publikation der Erneuerungswahl im amtlichen Publikationsorgan und Bezug Wahlvorschläge bei der Einwohnerkontrolle
11.11.2020: Ablauf der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge
20.11.2020: Publikation der provisorischen Wahlvorschläge
27.11.2020: Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Abänderung oder Rückzug der Wahlvorschläge
Stille Wahl: Erklärung der stillen Wahl durch Beschluss Gemeinderat am 7. Dezember 2020
Urnenwahl: Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt am 7. März 2021
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
Gemeinderat Neftenbach
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