Ersatzwahl des Präsidenten und zweier Mitglieder der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 30. August 2019 sind für die Ersatzwahl einer Präsidentin / eines Präsidenten sowie zweier Mitglieder der Schulpflege, innert der festgesetzten Frist, folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Präsidium
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Erarslan Omar, geboren 1981, Risk Manager, Haltenstrasse 18, 8413 Neftenbach, Freie Wähler Neftenbach;
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Feuchter Walter, geboren 1966, Informatiker / Berufsschullehrperson, Klingenbergstrasse 30, 8413 Neftenbach, parteilos
Mitglieder
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Bouvard Marie-Therese, geboren 1965, Projektleiterin, Schulstrasse 20f, 8413 Neftenbach, Freie Wähler Neftenbach;
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Brunner Hans, geboren 1966, Einkäufer, Untere Breiten 38, 8413 Neftenbach, SVP;
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Erarslan Omar, geboren 1981, Risk Manager, Haltenstrasse 18, 8413 Neftenbach; Freie Wähler Neftenbach;
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Feuchter Walter, geboren 1966, Informatiker / Berufsschullehrperson, Klingenbergstrasse 30, 8413 Neftenbach, parteilos;
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Lehner Roland, geboren 1964, Koordinator Wohnen Sonderschulheim, Aspacherstrasse 36, 8413 Neftenbach, parteilos;
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Leijten Barbara, geboren 1964, Verkaufsleiterin, Klingenbergstrasse 10, 8413 Neftenbach, parteilos
In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung und Art. 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 25. Oktober 2019 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Neftenbach, Schulstrasse 3/7, 8413 Neftenbach, eingereicht werden können. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsjahr und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro neu zu besetzendem Amt unterzeichnen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Partei, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Am 9. Februar 2020 findet die Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln und einem Beiblatt statt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Herrmann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinde Neftenbach
Neftenbach, 18. Oktober 2019
Name | |||
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