Coronavirus: Notfallhilfe für Einzel- und Kleinstunternehmungen
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 19. März 2020 ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden auf rasche und möglichst unbürokratische Weise den Selbstständigerwerbenden und Kleinst-Unternehmen, die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, helfend unter die Arme zu greifen.
Die Unterstützung durch die Gemeinden kann entweder durch eine Vorfinanzierung bei knapper Liquidität bis Gelder von Dritten eingehen oder – bei entsprechendem, nachgewiesenem Bedarf – durch à fonds-perdu-Beiträge erfolgen.
Kleinst- und Einzelunternehmungen, welche aufgrund der Corona-Krise in eine Notlage geraten sind, können bei der Gemeinde Neftenbach finanzielle Unterstützung beantragen, indem sie das angefügte Unterstützungsgesuch einreichen. Das Unterstützungsgesuch muss mit den entsprechenden Beilagen bis zum 3. April 2020 der Gemeindeverwaltung Neftenbach, Finanzverwaltung, Schulstrasse 3/7, 8413 Neftenbach, eingereicht werden.
Vor allfälligen Auszahlungen, welche zeitnah angestrebt werden, wird zwischen der Gemeinde Neftenbach und dem Zahlungsempfänger bzw. der Zahlungsempfängerin eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet. Grössere Unternehmen werden durch die Programme von Bund und Kanton, beispielsweise durch ihre Hausbanken, unterstützt.
Massnahmen des Bundes (SECO):
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html
Massnahmen des Kantons Zürich (Volkswirtschaftsdirektion):
https://vd.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/de/themen/vd-corona/massnahmen-corona.html
Massnahmen KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich:
Wir wünschen Ihnen in dieser anspruchsvollen Zeit alles Gute und beste Gesundheit!
Name | |||
---|---|---|---|
Unterstutzungsgesuch.pdf (PDF, 668.72 kB) | Download | 0 | Unterstutzungsgesuch.pdf |