Anmeldung
Sind Sie neu in unsere Gemeinde gezogen?
Wir heissen Sie herzlich willkommen in Neftenbach!
Bitte melden Sie Ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen persönlich oder online (falls möglich) bei der Einwohnerkontrolle.
Vor der Anmeldung müssen Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden.
Für unsere Schalterdienste benötigen Sie keinen Termin – kommen Sie gerne während der Öffnungszeiten vorbei.
Anmeldung aus der Schweiz
Wenn Sie bereits in der Schweiz wohnen, können Sie sich wie folgt anmelden:
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Online über eUmzugCH (sofern keine besonderen Voraussetzungen bestehen)
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Oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle
Bitte beachten Sie:
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Wenn Sie Ihren Wegzug bereits über eUmzugCH gemeldet haben, ist keine zusätzliche Anmeldung nötig.
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Wenn Sie sich bereits persönlich oder telefonisch abgemeldet haben, kann eUmzugCH nicht mehr genutzt werden.
Meldung von minderjährigen Kindern
Ein Zuzug oder Umzug von Kindern unter 18 Jahren darf nur durch eine sorgeberechtigte Person erfolgen.
Bei getrennt lebenden Eltern ist eine Erklärung der sorgeberechtigten Person(en) einzureichen.
Auf Verlangen müssen gerichtliche oder KESB-Entscheide vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige
Anmeldung innerhalb der Schweiz
- Online oder persönlich am Schalter
Anmeldung aus dem Ausland
- Nur persönlich!
Benötigte Unterlagen:
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Pass oder Identitätskarte (im Original)
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Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag
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Krankenkassennachweis (falls schon in der Schweiz versichert)
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Sorgerechtsnachweis (falls zutreffend)
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Gebühr: CHF 40.– pro erwachsene Person
(Wochenaufenthalt: CHF 100.–)
Ausländische Staatsangehörige
EU/EFTA-Bürger:innen
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Innerhalb der Schweiz oder Kantonswechsel: online oder persönlich
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Aus dem Ausland: nur persönlich
Drittstaatenangehörige
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Innerhalb Kanton Zürich: online oder persönlich
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Kantonswechsel oder Ausland: nur persönlich
Benötigte Unterlagen:
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Gültiger Pass oder Identitätskarte (im Original)
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Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag
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Ausländerausweis (falls bereits in der Schweiz wohnhaft)
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Krankenkassennachweis (falls bereits versichert)
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Sorgerechtsnachweis bei Kindern
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Gebühr: CHF 40.– pro erwachsene Person
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+ Gebühren des Migrationsamtes des Kantons Zürich (individuell pro Person)
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Erstmalige Einreise aus dem Ausland
Eine Anmeldung ist erst nach tatsächlichem Zuzug nach Neftenbach möglich.
Zusätzlich erforderlich (falls zutreffend):
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Visum / Schengen-Dokument
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Arbeitsvertrag (mind. 4 Monate oder unbefristet)
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Studienbestätigung
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Originale Zivilstandsdokumente (Ehe-/Geburtsschein etc.)
Wochenaufenthalter:innen
Anmeldung:
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Erwerbstätige, Lernende, Praktikant:innen: nur persönlich
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Studierende / betreutes Wohnen: nur persönlich
Benötigte Unterlagen:
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Pass oder Identitätskarte (im Original)
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Miet-/Untermietvertrag / Wohnungsnachweis
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Studienbestätigung / Lehrvertrag / Praktikumsvertrag / Arbeitsvertrag
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Heimatausweis der Hauptwohnsitzgemeinde
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Gebühr: CHF 100.– pro Person (minderjährige eingeschlossen)
Grenzgänger:innen (Nebenwohnsitz)
Anmeldung:
- Nur persönlich am Schalter
Benötigte Unterlagen:
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Pass oder Identitätskarte
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Ausländerausweis G
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Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag
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Aktuelle Wohnsitzbestätigung aus dem Ausland (nicht älter als 30 Tage)
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Gebühr: CHF 100.– pro Jahr
| Name |
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| Name | |||
|---|---|---|---|
| Einzugsbestätigung (PDF, 49.72 kB) | Download | 0 | Einzugsbestätigung |
| Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 42.03 kB) | Download | 1 | Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 052 305 06 66 | info@neftenbach.ch |