Anmeldung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde gezogen?
Wir heissen Sie herzlich willkommen in Neftenbach!

Bitte melden Sie Ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen persönlich oder online (falls möglich) bei der Einwohnerkontrolle.

Vor der Anmeldung müssen Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden.
Für unsere Schalterdienste benötigen Sie keinen Termin – kommen Sie gerne während der Öffnungszeiten vorbei.

Anmeldung aus der Schweiz

Wenn Sie bereits in der Schweiz wohnen, können Sie sich wie folgt anmelden:

  • Online über eUmzugCH (sofern keine besonderen Voraussetzungen bestehen)

  • Oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie Ihren Wegzug bereits über eUmzugCH gemeldet haben, ist keine zusätzliche Anmeldung nötig.

  • Wenn Sie sich bereits persönlich oder telefonisch abgemeldet haben, kann eUmzugCH nicht mehr genutzt werden.
     

Meldung von minderjährigen Kindern

Ein Zuzug oder Umzug von Kindern unter 18 Jahren darf nur durch eine sorgeberechtigte Person erfolgen.

Bei getrennt lebenden Eltern ist eine Erklärung der sorgeberechtigten Person(en) einzureichen.
Auf Verlangen müssen gerichtliche oder KESB-Entscheide vorgelegt werden.
 

Erforderliche Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige

Anmeldung innerhalb der Schweiz

  • Online oder persönlich am Schalter

Anmeldung aus dem Ausland

  • Nur persönlich!

Benötigte Unterlagen:

  • Pass oder Identitätskarte (im Original)

  • Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag

  • Krankenkassennachweis (falls schon in der Schweiz versichert)

  • Sorgerechtsnachweis (falls zutreffend)

  • Gebühr: CHF 40.– pro erwachsene Person
    (Wochenaufenthalt: CHF 100.–)
     

Ausländische Staatsangehörige

EU/EFTA-Bürger:innen

  • Innerhalb der Schweiz oder Kantonswechsel: online oder persönlich

  • Aus dem Ausland: nur persönlich
     

Drittstaatenangehörige

  • Innerhalb Kanton Zürich: online oder persönlich

  • Kantonswechsel oder Ausland: nur persönlich
     

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Pass oder Identitätskarte (im Original)

  • Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag

  • Ausländerausweis (falls bereits in der Schweiz wohnhaft)

  • Krankenkassennachweis (falls bereits versichert)

  • Sorgerechtsnachweis bei Kindern

  • Gebühr: CHF 40.– pro erwachsene Person

    • + Gebühren des Migrationsamtes des Kantons Zürich (individuell pro Person)


Erstmalige Einreise aus dem Ausland

Eine Anmeldung ist erst nach tatsächlichem Zuzug nach Neftenbach möglich.

Zusätzlich erforderlich (falls zutreffend):

  • Visum / Schengen-Dokument

  • Arbeitsvertrag (mind. 4 Monate oder unbefristet)

  • Studienbestätigung

  • Originale Zivilstandsdokumente (Ehe-/Geburtsschein etc.)
     

Wochenaufenthalter:innen

Anmeldung:

  • Erwerbstätige, Lernende, Praktikant:innen: nur persönlich

  • Studierende / betreutes Wohnen: nur persönlich

Benötigte Unterlagen:

  • Pass oder Identitätskarte (im Original)

  • Miet-/Untermietvertrag / Wohnungsnachweis

  • Studienbestätigung / Lehrvertrag / Praktikumsvertrag / Arbeitsvertrag

  • Heimatausweis der Hauptwohnsitzgemeinde

  • Gebühr: CHF 100.– pro Person (minderjährige eingeschlossen)
     

Grenzgänger:innen (Nebenwohnsitz)

Anmeldung:

  • Nur persönlich am Schalter

Benötigte Unterlagen:

  • Pass oder Identitätskarte

  • Ausländerausweis G

  • Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag

  • Aktuelle Wohnsitzbestätigung aus dem Ausland (nicht älter als 30 Tage)

  • Gebühr: CHF 100.– pro Jahr

Name
Einzugsbestätigung (PDF, 49.72 kB) Download 0 Einzugsbestätigung
Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 42.03 kB) Download 1 Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger