Adressauskunft

Bei schriftlichen Adressanfragen werden, sofern keine Adresssperre vorhanden ist, folgende Personendaten bekanntgegeben:

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann, zusätzlich:

  • Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort


Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Preis

Die Gebühr ist im Gebührenreglement aufgeführt.
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt