Baubewilligungsverfahren
Seit dem 1. Juli 2026 sind Baugesuche ausschliesslich über die Plattform eBaugesucheZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzureichen. Alle bis zum 30. Juni 2026 eingereichten Bauprojekte werden noch in Papierform behandelt und abgeschlossen.
Einreichung digitales Baugesuch
- Erstellen Sie ein Benutzerkonto auf der Plattform eBaugesucheZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
- Erfassen Sie Ihr Baugesuch online mit allen nötigen Angaben.
- Laden Sie Ihre Pläne, Formulare und Dokumente hoch (siehe nachfolgende, verbindliche Richtlinie zur Dokumentenbezeichnung).
- Unterschreiben Sie das Gesuch elektronisch mit einer qualifizierten Signatur (QES). Alternativ kann das Unterschriftenblatt eigenhändig unterzeichnet und per Post an das Bauamt eingereicht werden.
- Reichen Sie das Baugesuch ein.
- Verfolgen Sie den Bearbeitungsstand jederzeit online.
Richtlinie zur Dokumentenbezeichnung
Zur Gewährleistung einer effizienten Bearbeitung und einer übersichtlichen Aktenführung sind die auf der Plattform hochgeladenen Dokumente gemäss den nachfolgenden Vorgaben (nicht abschliessend) zu bezeichnen:
| Dokument-Typ | Struktur | Beispiele für korrekte Bezeichnung |
| Näherbaurecht | Näherbaurecht | Näherbaurecht |
| Grundbuchauszug | Grundbuchauszug | Grundbuchauszug |
| Plan |
Plan... |
Plan Kataster (1:500) Plan Situation (1:100) Plan Grundriss UG, EG, OG, DG (1:100) Plan Umgebung (1:100) Plan Ansichten Nord, Süd, West, Ost (1:100) Plan Schnitte (1:100) Plan Visualisierung (1:100) Plan Brandschutz (1:100) |
| Revisionsplan | Plan..., 1. Revision | Plan Umgebung, 1. Revision (1:100) |
| Diverses | Kurze, klare Bezeichnung |
Ausnützungsberechnung Nachweis Fahrzeugabstellplätze Nachweis Behindertengerechtigkeit Lärmschutznachweis Gebäude- und Wohnungserhebungsformular Farb- und Materialkonzept |
Pro Dokument ist eine separate Datei hochzuladen. Die Dateibezeichnungen sind möglichst kurz, eindeutig und entsprechend dem Dokumenteninhalt zu wählen. Unvollständige oder unklar bezeichnete Dokumente können Rückfragen und Verzögerungen im Bewilligungsverfahren verursachen. Das Bauamt behält sich vor, ungenügende oder unvollständige Eingaben zur Ergänzung zurückzuweisen.
Digitale Akteneinsicht
Die Einsicht in die Aktenauflage der Bauprojekte erfolgt ausschliesslich über die Plattform eBaugesucheZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Digitales Zustellbegehren
Ein Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides ist über die Plattform eBaugesucheZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzureichen.
Unterstützung durch Bausekretariat
Sollten Sie Unterstützung bei der Nutzung der Plattform oder beim Einreichen Ihres Baugesuchs benötigen, können Sie sich gerne an das Bausekretariat (052 305 06 86 oder bau@neftenbach.ch) wenden. Wir stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung.
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bausekretariat | 052 305 06 86 | bau@neftenbach.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bau | 052 305 06 86 | bau@neftenbach.ch |