Fristerstreckung Steuererklärung
Zuständige Abteilung: Finanzen und Steuern Zuständiges Amt: Steuerverwaltung Verantwortlich: Wolfova, Ivana Wenn es Ihnen nicht möglich ist, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen, kann beim Steueramt eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann maximal bis am 30. November erstreckt werden. Für selbständig Erwerbende gilt eine generelle Frist bis zum 30. September. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 131.9 kB).
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