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Gemeinde mit Weitsicht
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Grundstückgewinnsteuern

Zuständige Abteilung: Finanzen und Steuern
Zuständiges Amt: Steuerverwaltung
Verantwortlich:

Verkaufsgewinne von Grundstücken und Immobilien werden durch die Gemeinden besteuert. Das Steueramt Neftenbach gibt Ihnen bei Fragen zur Besteuerung von Grundstückgewinnen gerne Auskunft und berechnet Ihnen Depotzahlungen.


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 131.9 kB).

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