Hundekontrolle An- / Abmeldung

Meldebestimmungen
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und die erforderlichen Angaben bekannt zu geben.

Der Gemeinde sowie zusätzlich der AMICUS sind folgende Ereignisse zu melden:
  • Namens- oder Adressänderung des Halters/der Halterin
  • Halterwechsel
  • Tod des Hundes

Sie können dazu das Online-Formular verwenden oder aber persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen.

Verspätete Einschreibungen sind gebührenpflichtig (Einschreibung CHF 40, Meldung bei AMICUS CHF 100).
Achtung: Missachtungen der Meldebestimmungen können mit Busse geahndet werden!
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Tier nur dann in der Gemeinde Neftenbach anmelden können, wenn Sie als Halterin oder Halter Ihren Hauptwohnsitz ebenfalls hier haben.
Bitte füllen Sie alle Angaben aus. Besten Dank für Ihre Meldung.

Verfahren

Falls nötig, werden wir Ihnen die neue Rechnung für die Hundesteuer zustellen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.