Abmeldung innerhalb Schweiz
Wenn Sie Neftenbach verlassen, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle abzumelden.
So können Sie Ihren Wegzug melden:
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Online über eUmzugCH
(nicht möglich für Wochenaufenthalter:innen) -
Persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle
Für die Abmeldung benötigen Sie:
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Pass oder Identitätskarte (im Original)
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Ausländerausweis (im Original; falls Sie ausländische Staatsangehörige:r sind)
Wegzug von minderjährigen Kindern
Ein Wegzug von Kindern unter 18 Jahren kann nur durch eine sorgeberechtigte Person gemeldet werden.
In folgenden Fällen ist zusätzlich eine ausgefüllte Erklärung einzureichen:
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Eltern mit getrennten Wohnsitzen
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Geschiedene oder nicht verheiratete Eltern
Auf Verlangen müssen gerichtliche oder KESB-Entscheide zum Sorgerecht vorgelegt werden.
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft an Ihrem neuen Wohnort alles Gute!
| Name |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 052 305 06 66 | info@neftenbach.ch |