Abmeldung innerhalb Schweiz

Wenn Sie Neftenbach verlassen, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle abzumelden.

So können Sie Ihren Wegzug melden:

  • Online über eUmzugCH
    (nicht möglich für Wochenaufenthalter:innen)

  • Telefonisch

  • Persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle

Für die Abmeldung benötigen Sie:

  • Pass oder Identitätskarte (im Original)

  • Ausländerausweis (im Original; falls Sie ausländische Staatsangehörige:r sind)

Wegzug von minderjährigen Kindern

Ein Wegzug von Kindern unter 18 Jahren kann nur durch eine sorgeberechtigte Person gemeldet werden.

In folgenden Fällen ist zusätzlich eine ausgefüllte Erklärung einzureichen:

  • Eltern mit getrennten Wohnsitzen

  • Geschiedene oder nicht verheiratete Eltern

Auf Verlangen müssen gerichtliche oder KESB-Entscheide zum Sorgerecht vorgelegt werden.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft an Ihrem neuen Wohnort alles Gute!