Waffenerwerbsschein

Wer eine Waffe erwerben möchte, benötigt entweder einen Waffenerwerbsschein oder eine kantonale Ausnahmebewilligung. 

Grundsätzlich können nachfolgende Waffen-Neuerwerbe durch die Gemeinde mittels Waffenerwerbsschein bewilligt werden:

  • Eigene Ordonanzwaffe
  • Faustfeuerwaffe mit Magazin bis zu 20 Schuss
  • Handfeuerwaffe mit Magazin bis zu 10 Schuss

Die Gemeindeverwaltung steht für Beratungen und die Beantwortung von individuellen Fragen gerne zur Verfügung. 

Name
Gesuch Waffenerwerbsschein (PDF, 143.78 kB) Download 0 Gesuch Waffenerwerbsschein
Infoblatt Waffenerwerbsschein (PDF, 80.2 kB) Download 1 Infoblatt Waffenerwerbsschein
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt