Nachtparkbewilligung
Auf dem gesamten Gemeindegebiet Neftenbach sind beim Abstellen eines Fahrzeuges auf dem öffentlichen Grund Nachtparkgebühren zu entrichten.
Weshalb gibt es die Nachtparkgebühren?
Die meisten Fahrzeughalter besitzen einen privaten Parkplatz (gemietet oder im Eigentum) und kommen selbst für die Kosten auf. Wer sein Auto hingegen regelmässig über Nacht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abstellt, muss für diese Nutzung eine Gebühr entrichten gemäss unserem Reglement über das Nachtparkieren .
Gebührenpflicht / Selbstdeklaration
Gebührenpflichtig sind alle Fahrzeughalter, welche keinen eigenen Parkplatz haben und deshalb nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkieren. Als gebührenpflichtiges Parkieren gilt ein mindestens zweimaliges Abstellen des Fahrzeugs innert 30 Tagen über Nacht zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Bei Bedarf ist ein Gesuch Nachtparkieren (online Schalter) auszufüllen und der Abteilung Werke einzureichen.
Rechnungsstellung / Parkplatzanspruch / Datenschutz
Die Gebühren der Nachtparkbewilligung werden je nach Wunsch monatlich/halbjährlich/jährlich in Rechnung gestellt. Es werden immer ganze Monate verrechnet.
Für das Parkieren gelten die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes und der Signalisationsverordnung. Die polizeilichen oder ordnungsdienstlichen Anordnungen, zum Beispiel für den Winterdienst oder den Strassenunterhalt, gelten uneingeschränkt auch für die Inhaber einer Nachtparkierbewilligung.
Aus der Bewilligung kann kein Anspruch auf einen bestimmten Platz abgeleitet werden. Es gibt keine "Parkbewilligungskarte", welche im Fahrzeug deponiert werden muss.
Die erfassten Daten aufgrund der Nachtparkbewilligung sind Privaten nicht zugänglich.
Kontrolle
Sobald ein Fahrzeug während der Nacht zweimal innert 30 Tagen auf öffentlichem Grund festgestellt wird und das Fahrzeug noch nicht angemeldet ist, wird eine Gebühr fällig und wird entsprechend in Rechnung gestellt.
Zuzug und Wegzug
Wer neu nach Neftenbach zieht, wird bei der Anmeldung auf die Nachtparkgebühr aufmerksam gemacht.
Beim Wegzug oder wenn die Nachtparkbewilligung nicht mehr benötigt wird, muss dies schriftlich auf Monatsende gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung der Nachtparkbewilligung können Sie per Mail an werke@neftenbach.ch mitteilen.
Preis
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| Merkblatt Nachtpark (PDF, 138 kB) | Download | 0 | Merkblatt Nachtpark |
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| Werke | 052 305 06 82 | werke@neftenbach.ch |
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| Werke | 052 305 06 82 | werke@neftenbach.ch |