Ersthundehaltung & Anschaffung eines neuen Hundes
Wer erstmals einen Hund hält oder sich einen neuen Hund anschafft, übernimmt Verantwortung – für das Tier, für die Mitmenschen und für die Umwelt.
Der Kanton Zürich hat die gesetzlichen Vorgaben zur Hundehaltung per Juni 2025 angepasst. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Pflichten und Voraussetzungen, die Sie vor und nach der Anschaffung eines Hundes beachten müssen.
Voraussetzungen für die Hundehaltung
Bevor Sie einen Hund übernehmen, müssen folgende Grundbedingungen erfüllt sein:
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Sie sind mindestens 16 Jahre alt
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Der Hund ist mit einem Mikrochip gekennzeichnet
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Es besteht eine gültige Haftpflichtversicherung gem. § 6 Hundegesetz des Kantons Zürich mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Mio.
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Der Hund ist in der nationalen Hundedatenbank AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. registriert
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Sie sind in Besitze eines AMICUS Kontos
Ausbildungspflicht im Kanton Zürich
Mit der neuen kantonalen Hundeverordnung gilt im Kanton Zürich eine verbindliche Ausbildungspflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.
1. Theoriekurs
Der Theoriekurs ist frühestens ein Jahr vor und bis spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu besuchen. Die theoretische Ausbildung umfasst einen durchschnittlichen Lernaufwand von zwei Stunden und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Der Kursnachweis muss direkt im Amicus hochgeladen werden und wird von der Hundekontrolle überprüft.
2. Praktischer Kurs (für alle Hunde)
Die praktische Hundeausbildung beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes. Sie muss zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton abgeschlossen sein. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens sechs Lektionen.
Der Kursnachweis muss direkt im Amicus hochgeladen werden und wird von der Hundekontrolle überprüft.
Wichtige Links und weitere Kursinformationen:
| Name | Download | ||
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| Checkliste für neue Hundehalterinnen und Hundehalter (PDF, 676 kB) | Download | 0 | Checkliste für neue Hundehalterinnen und Hundehalter |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Hundekontrolle | 052 305 06 66 | info@neftenbach.ch |