Hundekontrolle
Gehört zum Departement: Allgemeine Verwaltung und Gemeinderatskanzlei
Die Hundekontrolle ist die zuständige Stelle der Gemeinde für die Registrierung, Mutation und Abmeldung von Hunden. Sie informiert Hundehalterinnen und Hundehalter über ihre gesetzlichen Pflichten, erhebt die Hundesteuer und koordiniert Anliegen rund um Haltung, Kontrolle und Tierschutz.
Ziel ist es, ein sicheres und rücksichtsvolles Zusammenleben von Mensch und Hund in der Gemeinde zu fördern.
→ Anmeldung Hund
→ Halterwechsel innerhalb Neftenbach
→ Abmeldung Hund
→ Hundesteuer
→ Informationen Ersthundehaltung / Neuer Hund
Wichtiges auf einen Blick
– Anmeldung eines neuen Hundes: innert 10 Tagen
– Abmeldung bei Tod, Weitergabe oder Wegzug: innert 10 Tagen
– Registrierung in AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. obligatorisch
– Hundesteuer: CHF 160.- pro Jahr
– Kontakt Hundekontrolle: 052 305 06 60 / jana.schuster@neftenbach.ch
Kontakt
HundekontrolleSchulstrasse 3/7
8413 Neftenbach
Tel. 052 305 06 66
Fax 052 305 06 67
info@neftenbach.ch
Öffnungszeiten
| Montag - Mittwoch: | 08:30 - 11:30 Uhr |
| 14:00 - 16:00 Uhr | |
| Donnerstag: | 07:30 - 11:30 Uhr |
| 14:00 - 18:00 Uhr | |
| Freitag: | 08:30 - 11:30 Uhr |
| Nachmittag geschlossen |
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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