Hundesteuer

Die Gemeinde erhebt eine jährliche Hundesteuer.

Inhalte:

  • Höhe: CHF 160.- pro Hund und Jahr

  • Rechnungsstellung: jährlich durch die Gemeinde (Versand bis spätestens 28.02.)

  • Hundesteuerermässigung: Hundehaltende, welche regelmässig mit Ihrem Hund eine Hundeschule oder einen Kurs freiwillig besuchen (mind. 6 Lektionen pro Jahr), können nach Vorlage einer Bestätigung der Hundeschule; eine Reduktion von CHF 40.- auf die Hundesteuer geltend machen. Die Frist dieser Einreichung wird jeweils im " De Neftebacher" Ausgabe Januar oder Februar publiziert.

  • Gesetzlich steuerbefreite Hunde & die einzureichende Befreiungsunterlagen:

    • Begleit- und Hilfshund: Ausbildungsbestätigung / Zertifikat und Nachweis über regelmässige Einsätze

    • Blindenführhund: Bestätigung der Blindenhundeschule

    • Diensthund: Bestätigung der Polizei/Grenzwache/Militär

    • Katastrophenhund: Ausbildungsbestätigung / Zertifikat

    • Schweisshund: Nachweis einer aktuellen Einsatzverpflichtung (z. B. von Jagdgesellschaft, Jagd- und Fischereiverwaltung) und einen gültigen von der Jagd- und Fischereiverwaltung der Baudirektion ausgestellten Prüfungsnachweis

  • Rückerstattung erfolgt bis 31.03 vollständig & bis 30.06. halbe Hundesteuer und ab dem 01.07. keine Rückerstattung der Hundesteuer bei Tod oder Wegzug des Hundes.

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