Hundesteuer
Die Gemeinde erhebt eine jährliche Hundesteuer.
Inhalte:
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Höhe: CHF 160.- pro Hund und Jahr
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Rechnungsstellung: jährlich durch die Gemeinde (Versand bis spätestens 28.02.)
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Hundesteuerermässigung: Hundehaltende, welche regelmässig mit Ihrem Hund eine Hundeschule oder einen Kurs freiwillig besuchen (mind. 6 Lektionen pro Jahr), können nach Vorlage einer Bestätigung der Hundeschule; eine Reduktion von CHF 40.- auf die Hundesteuer geltend machen. Die Frist dieser Einreichung wird jeweils im " De Neftebacher" Ausgabe Januar oder Februar publiziert.
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Gesetzlich steuerbefreite Hunde & die einzureichende Befreiungsunterlagen:
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Begleit- und Hilfshund: Ausbildungsbestätigung / Zertifikat und Nachweis über regelmässige Einsätze
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Blindenführhund: Bestätigung der Blindenhundeschule
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Diensthund: Bestätigung der Polizei/Grenzwache/Militär
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Katastrophenhund: Ausbildungsbestätigung / Zertifikat
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Schweisshund: Nachweis einer aktuellen Einsatzverpflichtung (z. B. von Jagdgesellschaft, Jagd- und Fischereiverwaltung) und einen gültigen von der Jagd- und Fischereiverwaltung der Baudirektion ausgestellten Prüfungsnachweis
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Rückerstattung erfolgt bis 31.03 vollständig & bis 30.06. halbe Hundesteuer und ab dem 01.07. keine Rückerstattung der Hundesteuer bei Tod oder Wegzug des Hundes.
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| Bescheinigung_Hundeschule_Vorlage (PDF, 283 kB) | Download | 0 | Bescheinigung_Hundeschule_Vorlage |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Hundekontrolle | 052 305 06 66 | info@neftenbach.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Allgemeine Verwaltung und Gemeinderatskanzlei | 052 305 06 66 | info@neftenbach.ch |