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Gemeinde mit Weitsicht
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Kinderbetreuungsbeitrag

Zuständige Abteilung: Gesellschaft und Soziales
Zuständiges Amt: Gesellschaft
Verantwortlich: Moser, Claudia

Seit dem 1. August 2020 können Subventionierungen von Kita-Beiträgen und für die Schulergänzende Betreuung Neftenbach bei der Abteilung Gesellschaft beantragt werden.

 

Bitte lesen Sie das Reglement Kinderbetreuungsbeiträge und prüfen Sie die Anspruchsvoraussetzungen.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterzeichnen Sie diesen anschliessend.

Bitte tragen Sie Ihre letzten definitiven Steuerzahlen im Beitragsfaktorrechner im gelben Feld ein, drucken diesen aus und lassen sich das Papier auf dem Steueramt der Gemeinde Neftenbach bestätigen. (Eine Ausfüllhilfe für den Beitragsfaktorrechner finden sie hier)

Alle Neuanträge (Kita / Schulergänzende Betreuung) können bereits ab dem 1. Juni 2020 gestellt werden.

ACHTUNG: Bereits laufende und gutgesprochene Anträge für die Kita behalten nur noch für das Jahr 2020 ihre Gültigkeit. Bitte lesen Sie im Reglement die Bedingungen. Ab dem 1. Januar 2021 wird gemäss dem neuen Reglement Gutsprache für Kinderbetreuungsbeiträge geleistet. Ein Neuantrag ist jederzeit erforderlich.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an Claudia.Moser@neftenbach.ch. Bitte hinterlassen Sie dort Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer, Sie werden schnellstmöglich kontaktiert.

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